Schuleinschreibung
Schuleinschreibung für das Schuljahr 2012/2013
Kinder, die vor dem 1. September 2012 das 6. Lebensjahr vollenden, sind im Schuljahr 2012/2013 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schülereinschreibung (inkl. Schulreifefeststellung).
Termin für die Schülereinschreibung 2012/2013:
16. Jänner 2012 - 27. Jänner 2012
jeweils von 8 bis 12 Uhr,
dienstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr
Liebe Eltern!
Wie immer, bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich im Vorfeld der Schuleinschreibung einen Termin für die Einschreibung zu sichern.
Beginn der Terminvergabe für die Einschreibung, Donnerstag, 1. Dezember 2011 (Telefonisch von 9 bis 12 Uhr / Tel.: 332 85 52)
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind
Ihr
Leystraßen-Team

Allgemeine Informationen zur Einschreibung
Für jene Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, beginnt im Bundesland Wien mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht.
Schulpflichtige Kinder müssen
von den Erziehungsberechtigten
in der gewünschten Volksschule angemeldet werden.
In Wien können Eltern ihre Kinder in der Volksschule ihrer Wahl anmelden, wobei bei großem Andrang am gewählten Standort Geschwister von bereits aufgenommenen Kindern und Kinder aus der unmittelbaren Wohnumgebung bevorzugt aufgenommen werden müssen. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in eine bestimmte Volksschule liegt beim Bezirksschulinspektor.
Die Einschreibefristen werden vom
Stadtschulrat für Wien festgelegt.
Der genaue Termin wird bekannt gegeben (Schaukasten der Schule und Schulhomepage).
Hinweis: In Wien erhalten die Eltern schulpflichtiger Kinder eine Zuschrift des Stadtschulrates, durch die sie informiert werden, wann die Einschreibtermine sind und welche Dokumente dabei mitzubringen sind. Außerdem liegt ein Informations- und Anmeldeblatt für eine ganztägige Betreuung der Information bei.
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Schuleinschreibung mit.
- Meldezettel des Kindes
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein die Staatsbürgerschaft nachweisendes Dokument (z.B. der Reisepass der Eltern, in dem das Kind eingetragen ist)
- eventuell: ein das Religionsbekenntnis nachweisendes Dokument
- Impfpass